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FC Einheit Bad Berka

Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung

Norbert Block, 17.08.2020

Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

hiermit lade ich frist- und formgerecht zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ein. Sie findet statt am

Dienstag, 22. September 2020, 19.00 Uhr, Tribüne im Ilmtal-Stadion Bad Berka.

Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Vorsitzenden
2. Wahl eines Versammlungsleiters
3. Genehmigung der Tagesordnung
4. Wahl eines Schriftführers
5. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit
6. Satzungsänderung
7. Verlesen und Genehmigung des Protokolls

Der geschäftsführende Vorstand schlägt nach Rücksprache mit dem Finanzamt Jena folgende Änderung vor:

In § 2 der Satzung des FC Einheit Bad Berka in der Fassung vom 21.4.2017 wird als Satz 4 eingefügt:
„Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.“

Der § 2 hat danach folgenden Wortlaut:

„§ 2 Grundsätze, Zweck, Gemeinnützigkeit

Der Zweck des Vereins ist die allgemeine sowie umfassende Pflege und Förderung des Sports, insbesondere des Fußballsports, für alle Altersklassen, unabhängig von Staats- und Parteiangehörigkeit, Rasse, gesellschaftlicher Stellung, Religion und Weltanschauung der Sport treibenden Menschen.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erste Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Mitglieder, Trainer, Betreuer und Erziehungsberechtigte von minderjährigen Mitgliedern können für ihre ehrenamtliche Arbeit eine Aufwandsentschädigung maximal bis zur Höhe der Ehrenamtspauschale oder eine Übungsleiterpauschale maximal bis zur steuerfreien Höhe erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.“

Hinweis: Die Mitgliederversammlung ist gemäß § 7 der Satzung ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Stimmberechtigt sind gemäß § 3 Mitglieder ab Volljährigkeit.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Koch
Vorsitzender