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FC Einheit Bad Berka

Fall Schultais wirkt sich auf neues TFV-Regelwerk aus

Norbert Block, 26.06.2021

Fall Schultais wirkt sich auf neues TFV-Regelwerk aus

Mit neuen Regelungen zu Auswechselungen oder zur Dauer von Sperren nach Roten Karten sowie die Möglichkeit zu deutlich höheren Geldstrafen für Spieler, Teamoffizielle und Vereine startet die Saison in den Thüringer Fußballligen. Der er Verbandstag des Thüringer Fußballverbandes hatte Mitte Juni umfangreiche Änderungen an den Ordnungen vorgenommen. Hier einige Beispiele:

- Auswechselungen: In der Männer-Kreisoberliga sind künftig auch vier Wechsel möglich. Zuvor war dies nur im Pokalwettbewerb und ab Kreisliga abwärts zugelassen. Im Nachwuchsbereich gibt es keine Änderungen.

- Rote Karte: Nach einer Roten Karten bleibt ein Spieler zunächst auch für alle anderen Mannschaften (inkl. Gastmannschaften) gesperrt – künftig aber für die anderen Mannschaften maximal 30 Tage. Diese Änderung ist auch ein Erfolg des FC Einheit Bad Berka. Der Verein hatte vor dem Verbandsgericht gegen eine angeordnete Sperre von zwei Pflichtspielen für Daniel Schultais Einspruch eingelegt. Daniel hatte die Rote Karte unmittelbar im letzten Spiel vor der Winterpause bei einer Begegnung der 2. Männermannschaft erhalten. Da die 2. Männermannschaft lange spielfrei hatte, dauerte die Sperre fast fünf Monate. In der Folge war er somit acht Spiele für die erste Männermannschaft und 12 Pflichtspiele für seinen Zweitverein FC Arminia Tegel gesperrt. Ebenso hätte er nicht an den Hallenmeisterschaften teilnehmen können, wenn ihm dies nicht vor Verbandsgericht erlaubt worden wäre. Ein solche Unverhältnismäßigkeit wird es mit der neuen Regelung nicht mehr geben. Spielausschussvorsitzender Sven Wenzel, der an Verbandsgerichtsverhandlung noch die alten Bestimmungen verteidigten musste, sagte beim Verbandstag, dass Thüringen damit in dieser Frage eine Vorreiterrolle in Deutschland innehabe. 

- Pflichtspiele: Offizielle Hallenmeisterschaften gelten künftig zu Pflichtspielen – ebenfalls ein Erfolg für den FC Einheit Bad Berka. Denn im zuvor schon erwähnten Rechtsstreit vor dem Verbandsgericht hatte der FC Einheit bemängelt, dass Hallenmeisterschaften nur zu Pflichtspielen zählen, gleichwohl aber noch laufende Spielsperren aus Pflichtspielen gleichwohl für Hallenmeisterschaften galten. Dies ist nun neu geregelt worden. Folglich können Spielsperren auch bei Hallenmeisterschaften abgegolten werden. Dazu wird es in dieser Saison aber nicht kommen, da es keine offiziellen Wettbewerbe geben wird.

-  Sperren und Geldstrafen: Während es bei der maximalen Anzahl der Spieltagssperren nach diversen Vergehen für Spieler wie Teamoffizielle, die jetzt offiziell als solche bezeichnet werden, nahezu unverändert sind, erhöhte der Thüringer Fußballverband die möglichen Geldstrafen empfindlich. Was der Vorstand in seiner Begründung als „moderate Erhöhung der Strafgelder“ bezeichnet, sind Erhöhungen von 50 bis 100 Prozent. So werden künftig „für Tätlichkeiten gegen Spieler, Zuschauer und/oder andere Personen - mindestens sechs Spiele Sperre und/oder Geldstrafe bis zu 400,00 Euro“ fällig. Bis zu 200 Euro mehr als bisher. „Unsportliches Verhalten während des Spiels oder außerhalb der Spielzeit, jedoch in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Spiel“ wird von Beginn der neuen Saison an ebenso härter bestraft.  „Ein Spiel bis vier Spiele Sperre und/oder Geldstrafe bis 150,00 Euro“ sind dann fällig. Zuvor hätte es auch nur eine Geldstrafe von bis zu 100 Euro – ohne Sperre – sein können.


Quelle:nb