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FC Einheit Bad Berka

Zwei Aufsteiger aus Kreisliga Süd in die Kreisoberliga?

Norbert Block, 20.06.2017

Zwei Aufsteiger aus Kreisliga Süd in die Kreisoberliga?

In der Kreisoberliga Mittelthüringen wird in der kommenden Saison möglicherweise mit 17 Mannschaften gespielt: Grund: Das Sportgericht des KfA Mittelthüringen soll dem Spielausschuss empfohlen haben, dass auch die 2. Mannschaft des FC Einheit Rudolstadt - Zweitplatzierter in der Abschlusstabelle der Kreisliga Süd - das Aufstiegsrecht erhalten soll. Das berichtet der Verein auf seiner Facebook-Seite.

Hintergrund ist ein Sportgerichtsurteil zum Spiel FC Einheit Rudolstadt II - SV 09 Arnstadt II vom 26. November. Das Spiel war damals 0:1 ausgegangen. Den Rudolstädtern wurde erst später bekannt, dass in diesem Spiel zwei Akteure des Gastes unberechtigt mitwirkten. "Dieser Fakt wurde vom Sportgericht anerkannt, wobei der Einsatz durch einen Rechtsfehler des KFA zustande kam. Im Urteil heißt es, dass das Spiel aus Gründen der sportlichen Fairness so gewertet wird wie gespielt", schreibt Vereinssprecher Hartmut Gerlach auf der Vereinshomepage.

Dem Bericht zufolge soll es inzwischen auch Gespräche zwischen dem Rudolstädter Vereinsvorsitzenden  Frank Krätzschmar und dem KfA gegeben haben. Den Rudolstädtern wurde darin offenbar signalisiert, dem Empfehlung des Einzelrichters des Sportgerichts zu folgen.

Das zwei unberechtigte Spieler auf Seiten des SV Arnstadt II eingesetzt wurden, ist den Verantwortlichen der 2. Mannschaft des FC Einheit Rudolstadt nach eigenen Angaben erst in den letzten Tagen vor dem letzten Saisonspiel bekannt geworden. Unmittelbar danach sei der KfA informiert worden. Der KfA schrieb daraufhin an alle Vereine der Kreisliga-Staffel Süd:

"Sehr geehrte Sportfreunde,
wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es auf Grund eines möglichen Sportgerichtsverfahrens in Zusammenhang mit dem FC Einheit Rudolstadt und dem SV 09 Arnstadt dazu kommen kann, dass sich Staffelsieg und Abstieg in der Kreisliga Staffel Süd auch noch nach Ende des letzten Spieltages verändern können.

Dazu wird es erst nach dem letzten Spieltag am Samstag 17.06. zu einer Entscheidung kommen.“

Welcher Rechtsfehler möglicherweise dem KfA Mittelthüringen mit Blick auf die Spielberechtigung der Arnstädter Spieler unterlaufen ist, wird seitens des FC Einheit Rudolstadt nicht erläutert.

Die ganze Angelegenheit hat verschiedene Aspekte, die auch die unmittelbar Auswirkungen auf die Kreisliga Süd und die künftigen Mannschaften der Kreisoberliga - inklusive des Aufsteigers FC Einheit Bad Berka aus der Kreisliga Nord - haben.

- In keiner anderen Liga des KfA Mittelthüringen verlief die Saison so spannend wie in der Kreisliga Süd. Vor dem letzten Spieltag hatten noch drei Mannschaften die Chance auf die Meisterschaft und somit auf den Aufstieg. Dies waren die SG SV Gehren, der FSV Gräfenroda und die SG SSV GW Gräfenthal. Durch das allen Vereinen der Südstaffel angekündigte Sportgerichtsverfahren konnte zudem Rudolstadt noch auf die Meisterschaft hoffen, wenn die Begegnung gegen Arnstadt II zugunsten von Rudolstadt umgewertet worden wäre. Von den möglichen Aufstiegskandidaten haben am letzten Spieltag pikanter Weise bis auf Rudolstadt alle Mannschaften ihre Spiele verloren. Dadurch behauptete die SG SV Gehren, die im Spitzenspiel Rudolstadt II mit 0:1 unterlag, den ersten Tabellenplatz. Rudolstadt wiederum konnte sich auf Rang zwei verbessern.

- Sollte der KfA nunmehr auch Rudolstadt das Aufstiegsrecht einräumen, müsste nur noch eine Mannschaft aus der Kreisliga Süd absteigen. Nutznießer wäre ausgerechnet die SG SV Arnstadt II, die mit 31 (!) Punkten - nur 15 weniger als Meister Gehren - auf dem vorletzten Tabellenplatz steht. Den Arnstädter reichte am letzten Spieltag nicht ein 3:1-Auswärtserfolg gegen den Aufstiegsaspiranten FSV Gräfenroda, da auch die ebenso abstiegsbedrohte SG SV Thuringia Königssee ebenfalls einen Auswärtssieg einfahren konnte.

- Würde in der kommenden Saison in der Kreisoberliga mit 17 Mannschaften gespielt, bedeutet dies, es wird einen zusätzlichen Absteiger geben. Dies kann dann auch ein Team aus dem Norden des Fußballkreises treffen.

- Alle Vereine aus der Süd-Staffel wurden vor dem letzten Spieltag über eine Sportgerichtsentscheidung über die möglich Umwertung des Spiels Rudolstadt II - Arnstadt II informiert. Im Falle einer Umwertung zugunsten von Rudolstadt hätten Gräfenthal und Gräfenroda keine Aufstiegschance mehr gehabt. Vielleicht haben sie auch aus diesem Grunde ihre Spiele nicht mehr so ernst genommen und verloren.

- Für Arnstadt II hätte die Umwertung des Spieles keine Auswirkungen gehabt. Sie wären dann auch noch Vorletzter geblieben.

- Fraglich ist, ob die Frist für die Beschwerde des FC Einheit Rudolstadt nicht längst verstrichen war. Anders als bei anderen Sportgerichtsverfahren, bei denen es um eine Spielwertung geht (Einspruchsfrist 7 Tage), gibt es längere Fristen bei einer "Beschwerde" gegen eine Entscheidung eines Organes des Thüringer Fußball-Verbandes. Da sich die Beschwerde gegen den KfA Mittelthüringen bezog, beträgt die Frist für eine Beschwerde "sieben Tage nach Bekanntwerden der Maßnahme. Spätestens ist sie drei Monate nach Einleitung der als satzungs- oder ordnungswidrig angesehenen Maßnahme einzureichen." Da der mögliche Fehler des KfA Mittelthüringen aber vor dem Spiel am 26. November passiert sein müsste, ist die Drei-Monatsfrist längstens abgelaufen. Eine Beschwerde hätte dann seitens des Sportgerichts nicht mehr zugelassen werden dürfen.

 


Quelle:nb