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Update: 2G-Regel für Trainer, Zuschauer und erwachsene Spieler

Norbert Block, 18.11.2021

Update: 2G-Regel für Trainer, Zuschauer und erwachsene Spieler

Im organisierten Sport in Thüringen gilt von sofort an die 2G-Regel (geimpft und genesen) für den Erwachsenenbereich. Das hat die Landesregierung am Dienstag beschlossen.  Damit dürfen nur noch geimpfte oder genesene Spieler am Training oder an Spielen teilnehmen. Für Zuschauer, darunter fällt auch die Elternbegleitung bei Kindersport-Wettkämpfen, gilt ebenfalls 2G. Außerdem müssen sie eine "qualifizierte Gesichtsmaske" tragen. Das hat das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am Donnerstag erläuternd mitgeteilt. 

Für Kinder, die bereits eingeschult wurden, und Jugendliche bis 18 gilt die 3G-Regel. Regelmäßige Schultests gelten wie in allen anderen gesellschaftlichen Bereichen auch als Testnachweis. Kinder und Jugendliche ohne Schultestnachweis müssen einen anderen 3G-Nachweis erbringen. Lediglich Kinder, die noch nicht eingeschult worden sind und keine Covid-19-Symptome haben, benötigen keinen Nachweis.

Abweichend von der Erwachsenen-Regelung dürfen Trainer im Kinder- und Jugendbereich, die nicht geimpft sind oder als genesen gelten, ihre Mannschaften betreuen, wenn sie einen PCR-Test vorlegen können, der nicht älter als 48 Stunden ist. Diese Regelung ist aufgrund der hohen Kosten für einen PCR-Text und zu geringer Test-Kapazitäten in den Labors aber eher nur theoretisch. 

Alle Spiele für den 20. November waren vom Fußballverband abgesagt worden. Ob die Winterpause früher beginnt, soll am Freitag (19. November) entschieden werden. 


Quelle:nb