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FC Einheit Bad Berka

Zuschauer sind wieder erlaubt

Norbert Block, 05.02.2022

Zuschauer sind wieder erlaubt

Vom Montag, 7. Februar, an sind wieder offiziell Zuschauer bei Sportveranstaltungen erlaubt. Das geht aus der geänderten Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Verbindung mit der neuen Allgemeinverfügung des Landkreises Weimarer Land hervor. Beide Regelungen treten am 7. Februar in Kraft. Für die Zuschauer gilt die 2G-Regel (geimpft, genesen).

Für Spieler, Trainer, Schiedsrichter und Offizielle gelten die bestehenden Regeln weiter. Hier gab es bisher noch keine Änderungen. Somit gilt noch die "Allgemeinverfügung für den Freistaat Thüringen für Kindertageseinrichtungen, Schulen, die weitere Jugendhilfe und für den Sport" bis zum 20. Februar 2022.

 

Für die Sportler gilt:
Sämtliche Schülerinnen und Schüler (auch die, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben)
3G (geimpft, genesen oder getestet, wobei der Nachweis der regelmäßigen Teilnahme an den schulischen Tests mit negativem Ergebnis ausreicht)

Noch nicht eingeschulte Kinder
kein 3G-Nachweis erforderlich

Erwachsene (ab Vollendung des 18. Lebensjahres)
2G (geimpft oder genesen)

Für Trainer, Übungsleiter, Schiedsrichter gilt:
3G (geimpft, genesen oder getestet, wobei ein Selbsttest unter Aufsicht ausreicht)

Für Servicekräfte gilt:
2G (geimpft oder genesen)

Ausnahme
Erwachsene, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder in den vergangen drei Monaten nicht impfen lassen konnten (ab Vollendung des 18. Lebensjahres) müssen dies mit einem Attests zum Nachweis der medizinischen Kontraindikation ("Impfbefreiung") belegen sowie einen zertifizierten Schnelltest vorlegen.

Ein Betretungsverbot gilt generell bei entsprechenden Krankheitssymptomen.
Es gilt zudem das genehmigte Infektionsschutzkonzept des FC Einheit Bad Berka (siehe Download-Bereich).
Der Impfstatus ist nachzuweisen. 


Quelle:nb