Willkommen auf der Homepage des
FC Einheit Bad Berka

Thüringer Sportministerium verschläft Änderung der Corona-Verordnung

Norbert Block, 09.02.2022

Thüringer Sportministerium verschläft Änderung der Corona-Verordnung

Nach einer Allgemeinverfügung des Thüringer Sportministeriums vom 8. Februar kann nun auch im Trainings- und Wettkampfbetrieb der Thüringer Sportvereine gelockert werden (2G Halle/3G im Freien). Dafür sind aber zwei Voraussetzungen notwendig: Im jeweiligen Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt darf höchstens die Warnstufe 2 gelten. Im Weimarer gilt diese Warnstufe seit dem 2. Februar. Entscheidend ist aber, dass der Landkreis Weimarer Land die vom Sportministerium jetzt ermöglichte Lockerung auch in einer eigenen Allgemeinverfügung regelt. Dies ist bisher nicht erfolgt. Daher gilt für die Sportler (Erwachsene) weiterhin die 2G-Regel. 

Warum das auch für die Schulen zuständige Sportministerium für ihre Allgemeinverfügung zum organisierten Sport mehr als eine Woche benötigt hat, bleibt das Geheimnis von Minister Helmut Holter. Ein offizielle Pressemitteilung dazu gibt es vom Ministerium nicht. Gesundheitsministerin Heike Werner hatte nach einer Kabinettssitzung vom 1. Februar angekündigt, dass in Regionen mit Warnstufe 2 überall die jeweils geltende 2G- in eine 3G-Regelung gewandelt wird. Diese Regelungen, die auch die Zulassung von Zuschauern bei Sportveranstaltungen betreffen, traten dann mit dem 7. Februar in Kraft und wurden vom Landkreis Weimarer Land in einer Allgemeinverfügung umgesetzt. Die entsprechende Regelung für den organisierten Sport blieb aus, weil hier die Vorgabe durch das Sportministerium fehlte. 


Quelle:nb