Countdowns im Falle von Zeitverzögerungen bei Einwürfen und Abstößen
Die visuell wohl auffälligsten Regeländerungen in diesem Jahr betreffen die Einwürfe und Abstöße. Hierbei wird, ähnlich wie beim im vergangenen Jahr eingeführten Torwart-Countdown (acht Sekunden), künftig vom Schiri ein fünfsekündiger Countdown per Hand angezeigt, wenn ein Spieler oder eine Spielerin oder ein Team die Spielfortsetzung verzögert.
Ist der Countdown abgelaufen und das Spiel immer noch nicht fortgesetzt, wechselt der Ballbesitz. Im Falle eines Einwurfs bekommt das gegnerische Team den Ball und kann einwerfen, beim Abstoß bekommt das gegnerische Team einen Eckstoß zugesprochen.
Zeitlimits für Auswechslungen
Dass Spieler beziehungsweise Spielerinnen Auswechslungen möglichst zügig vollziehen sollen, ist bekannt. Neuerdings enthält das Regelwerk ein Zeitlimit, in dessen Rahmen der Wechsel passieren muss. Haben die Spieler oder Spielerinnen zehn Sekunden nach der Anzeige des Wechsels den Platz noch nicht verlassen, dürfen die Einwechselspieler*innen künftig erst nach einer Minute Wartezeit und erst in der darauffolgenden ersten Unterbrechung das Feld betreten. Die ausgewechselten Spieler*innen dürfen in einem solchen Fall nicht auf dem Platz bleiben. Das bedeutet: Verlässt ein Spieler nicht schnell genug das Feld, bleibt das wechselnde Team mindestens eine Minute in reduzierter Personenstärke. Das Ziel dieses Zeitlimits ist es, die Unterbrechungszeiten zu reduzieren.
Unterzahl nach Verletzungsunterbrechungen
Nicht nur bei Auswechslungen kann es künftig vorkommen, dass Spieler oder Spielerinnen eine Zwangspause auferlegt wird. Fußballer müssen ab sofort, sofern sie auf dem Spielfeld behandelt werden, untersucht werden oder eine verletzungsbedingte Spielunterbrechung verursachen, das Spielfeld verlassen und dort mindestens eine Minute warten, bis sie wieder das Spielfeld betreten dürfen. Anders als bei den Auswechslungen müssen sie dabei aber nicht auf die nächste Unterbrechung warten. Hierfür reicht die Erlaubnis der Schiedsrichter, die von den Unparteiischen auch im laufenden Spiel angezeigt werden kann.
Ausnahmen von der Regel bestehen, wenn…
… Torleute sich verletzen.
… ein Torhüter und ein Feldspieler nach einem Zusammenprall behandelt werden müssen.
… Spieler desselben Teams nach einem Zusammenprall behandelt werden müssen.
… sich ein Spieler schwer verletzt.
… ein Spieler durch ein Foul verletzt wurde, für das eine persönliche Strafe ausgesprochen wurde und die anschließende Behandlung schnell abgeschlossen wurde.
… ein Strafstoß verhängt wurde und die verletzte Person diesen schießen soll.
Vorteil nach falsch ausgeführter Spielfortsetzung möglich
Angenommen Spieler A von Team Blau rutscht bei der Ausführung eines Einwurfs der Ball aus der Hand. Normalerweise wäre dieses Vergehen als falscher Einwurf zu werten und der Ballbesitz würde zu Team Rot wechseln. Ergattert Spieler B von Team Rot aber nach dem Fauxpas den Ball und erspielt sich daraus eine Vorteilssituation, kann der Schiri die Situation laufen lassen. Wichtig ist, dass die Intention, wie die Spielfortsetzung (Einwurf, Abstoß, etc.) ausgeführt werden soll, grundsätzlich korrekt sein muss.
Keine persönlichen Strafen nach Torerzielungen aus Vorteilssituationen
Für das Vereiteln einer offensichtlichen Torchance gibt es in Zukunft keine Verwarnung mehr, wenn auf Vorteil entschieden und ein Tor erzielt wird. Dies gilt beispielsweise bei der klassischen „Notbremse“ oder wenn ein Verteidiger den Ball auf der Torlinie abwehrt und im Anschluss ein Tor erzielt wird.
Tragen von Schmuck
Künftig ist es erlaubt beim Fußballspielen Schmuck oder Accessoires zu tragen. Die Bedingung hierbei ist: Sie müssen ungefährlich und sicher abgedeckt sein. Es darf keine Gefahr für alle Beteiligten darstellen und auch in Zukunft ist es besser, keinen Schmuck beim Sport zu tragen.
